“Internet should remain as open as possible”
“There should be as little restriction as possible to the flow of information via the Internet, except in a few, very exceptional, and limited circumstances prescribed by international human rights law”
Mein ganzes Leben lang bin ich immer wieder durch die Vereinten Nationen und ihre Agenturen beeindruckt worden.
Vor kurzem hat der UN Sonderberichterstatter zur Lage der Meinungsfreiheit Frank La Rue seinen Bericht zur Meinungsfreiheit im Internet an die UN Menschenrechtskomission abgegeben. Ich empfehle, den Bericht zu lesen. Darin finden sich unterschiedliche Positionen sorgfältig abgewogen, die Eigenverantwortung contra die kollektive Verantwortung durch Gesellschaft oder Verwaltung, politische und ökonimische Freiheit, Recht auf Eigentum contra Gewaltexzess.
Das Urteil ist klar: es gibt ein “Menschenrecht, durch das Internet jederlei Gedanken und Informationen zu suchen, zu erhalten und mitzuteilen.” Diese dreigeteilte Forderung (suchen, erhalten, senden) ist das fundamentalste ernstgemeinte Statement, dass ich bis jetzt in der Diskussion gelesen habe. Einschränkungen dürfen nur in engstem Rahmen und nur unter Angemessenheit der Mittel getroffen werden, ausschließlich und ohne Ausnahme nur auf gesetzlicher Grundlage, in Übereinstimmung der UN-Vorgaben und nur unter Wahrung vollständiger Transparenz.
Jedem, der einseitig Rechte einschrenken möchte, können wir von nun an diese Rahmenbedingungen entgegenhalten, die die Vereinten Nationen allen Staaten als Mindeststandards nennen. Jeden, der davon abweichende Regelungen einführen möchte, können wir nun zur Rechenschaft auffordern.
Das Internet als Menschenrecht ist die konsequente Fortsetzung der Idee der Meinungsfreiheit.
Links:
Der Bericht im Original (pdf): “Report of the Special Rapporteur on the
promotion and protection of the right to freedom
of opinion and expression, Frank La Rue”
Und die Pressemitteilung.
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